
Um eine optimale Ausbildung der Schüler zu ermöglichen, ohne sofort die Kosten für ein eigenes Instrument aufbringen zu müssen, ist die Musikvereinigung bemüht, jedem Schüler, der dies wünscht, ein Leihinstrument zur Verfügung zu stellen.
Dabei sind zwei Varianten möglich:
1.) Verleihung eines neuen Instruments mit der Möglichkeit der käuflichen Übernahme durch den Schüler.
2.) Verleihung eines gebrauchten Instruments für die Dauer der Ausbildung.
Erläuterung und Vertragstexte:
Bei der Verleihung eines neuen Musikinstruments wird
dieses Instrument von der Musikvereinigung Welden gekauft. Beim Kauf durch die
Musikvereinigung Welden können in der Regel Preisvorteile erzielt werden. Dieses
Instrument wird dann an den Musikschüler (oder der Musikschülerin) für 12
Euro pro Monat verliehen. Das erste Jahr ist jedoch voll im
Voraus zu bezahlen. Diese Verleihung endet mit der käuflichen Übernahme des
Instruments oder mit Erreichung des Ausbildungsziels, der D1-Bronze-Prüfung des
ASM.
Im Fall der käuflichen Übernahme (diese ist auch vor der ASM-Prüfung
möglich) wird die bisherige Leihgebühr auf den Kaufpreis angerechnet.
Sollte keine käufliche Übernahme erfolgen, so muss das Instrument vor
Rückgabe an den Musikverein einer Überprüfung und ggf. Reparatur unterzogen
werden. Diese Kosten trägt der Musikschüler.
Bei der Verleihung eines gebrauchten Musikinstruments wird
dieses Instrument an den Musikschüler (oder der Musikschülerin) für 7,00 Euro pro Monat verliehen. Das erste Jahr ist jedoch voll im
Voraus zu bezahlen. Die Verleihung endet mit Erreichung des
Ausbildungsziels, der D1-Bronze-Prüfung des ASM.
Anschließend muss das Instrument vor Rückgabe an den Musikverein einer
Überprüfung und ggf. Reparatur unterzogen werden. Diese Kosten trägt der
Musikschüler.
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Leihvertrag